Vorratsdatenspeicherung
Zitat von
Sturmnacht
Weisst du eigentlich, dass du dich damit strafbar machst?
Hi Sturmnacht,
wenn Du bei meinem Beitrag die Stelle zum Lachen nicht gefunden hast, liegt das sicher daran, dass ich zuviel Text für zu wenig Witz hatte.
Aber ich finde bei Deinem Einzeiler den Witz auch nicht
Gruß Fritz
sledge0303
15.01.08, 16:59
Zitat von
Rausch
Es gibt 2 Firmen. Die ".de" deren Festplatten voll sind, hat ihren Sitz in DE.
Rapidsh**.COM ist eine AG in der Schweiz.
Stimmt, hast recht. Mir war so dass die .de ebenfalls steuerrechtlich in die Schweiz abgewandert ist.
Zitat von
sledge0303
Rapidshare ist/war bis zu meiner letzten Kenntnis bis vor 3 Monaten gewerblich in Deutschland gemeldet. Selbst wenn sie in der Schweiz ansässig sind, es bestehen Rechtshilfeabkommen und auch in der Schweiz ist man nicht so anonym wie man glaubt oder besser ausgedrückt sich erhofft.
Zwischen Bankkonto und Internetdelikt wird schon unterschieden, so ist es nicht
Es gibt 2 Firmen. Die ".de" deren Festplatten voll sind, hat ihren Sitz in DE.
Rapidsh**.COM ist eine AG in der Schweiz.
Sturmnacht
13.01.08, 17:55
Zitat von
Fritz
wo sind wir hier? Aha im Dies & Das, das ist fast genau so gut wie Smalltalk - dann kann ich ja ruhig quasseln....
Lieber Thomas,
ich habe eben Deine Ausführungen zur Vorratsdatenspeicherung mit Begeisterung gelesen. Ich werde sie (fast) 1:1 in einen großen Hinkelstein meißeln und diesen im Internet herumreichen, in manchen Fällen auch werfen
Gruß Fritz
Den Satz lasse ich beim Meißeln weg, zur Sicherheit, weil manche nicht zwischen hoch- runter- left- right unterscheiden können, und es vor allem nicht nur vom Inhalt, sondern auch vom 'Lagerort' der Dateien abhängt, ob man sich für die Kunden interessiert
Wer mehr als 10min täglich online ist, oder sich mit einem Proxyserver, Usenetserver o.ä verbindet, wird sowieso vorsorglich in Untersuchungshaft genommen.
gez. Staatsinwald F
(nebenberuflicher Besitzer einer Filmfirma, eines Plattenlabels und Hauptaktionär diverser namhafter Sofwarefirmen
Weisst du eigentlich, dass du dich damit strafbar machst?
sledge0303
12.01.08, 07:36
Rapidshare ist/war bis zu meiner letzten Kenntnis bis vor 3 Monaten gewerblich in Deutschland gemeldet. Selbst wenn sie in der Schweiz ansässig sind, es bestehen Rechtshilfeabkommen und auch in der Schweiz ist man nicht so anonym wie man glaubt oder besser ausgedrückt sich erhofft.
Zwischen Bankkonto und Internetdelikt wird schon unterschieden, so ist es nicht
Zitat von
stefan29
Und das sie im Ausland sitzen hat keinen Einfluss darauf, da sie in Deutschland gemeldet sind und dies zählt.
Bitte wo steht das Rapidshare in Dland gemeldet ist?? Die sind komplett in die Schweiz gegangen!
Da Rapidshare nicht selbst verantwortlich für die gehosteten Daten ist protokollieren sie natürlich mit wer was reinstellt usw und sie werden diese Daten natürlich auch rausgeben auf Verlangen der Behörden. Und das sie im Ausland sitzen hat keinen Einfluss darauf, da sie in Deutschland gemeldet sind und dies zählt. Deren Datenspeicherung hat aber denke ich nichts mit dem VDS-Gesetz zu tun und das war auch sicherlich vorher schon so.
Will aber den Warez-Kiddys keine Angst machen, das sind ja nur Bagatell-Delikte die kaum eine Behörde verfolgen wird.
Also sollte jemals bekannt werden das Rapid IPs rausgibt, könnnen die den laden gleich dicht machen
98% was da läuft ist sicher nicht koscher....
TF_SChw@rZl!cht
10.01.08, 19:52
Zitat von
BennyBunny
Warum sollte RapidShare denn IPs speichern müssen?
Zum einen sitzen die im Ausland und zum anderen kann ich mir nicht vorstellen, dass die unter die Bezeichnung "Telekommunikationsanbieter" fallen...
Kein Telekommunikationsanbieter aber ein *
offizieller* Warez Hoster
Zitat von
BennyBunny
Warum sollte RapidShare denn IPs speichern müssen?
Also die (= RapidShare AG) loggen eine IP Adresse doch schon, zwecks Downloadmenge pro Stunde (per Cookies wäre das zu einfach), ob dann der dementsprechende Datensatz in der Datenbank von rapidshare gelöscht wird, wenn das Zeit Limit vergangen ist, kann ich dir nicht sagen.
BennyBunny
10.01.08, 17:49
Warum sollte RapidShare denn IPs speichern müssen?
Zum einen sitzen die im Ausland und zum anderen kann ich mir nicht vorstellen, dass die unter die Bezeichnung "Telekommunikationsanbieter" fallen...
hab ich eigentlich schon gesagt das es mir völlig wurscht ist was die machen... nicht ???
ok denn tu ichs hiermit ... sollen sie doch loggen....
ich seh schon haufenweise kleinterroristen fallen .... einige werden evtl aufhören zu rauchen..
wo sind wir hier? Aha im Dies & Das, das ist fast genau so gut wie Smalltalk - dann kann ich ja ruhig quasseln....
Lieber Thomas,
ich habe eben Deine Ausführungen zur Vorratsdatenspeicherung mit Begeisterung gelesen. Ich werde sie (fast) 1:1 in einen großen Hinkelstein meißeln und diesen im Internet herumreichen, in manchen Fällen auch werfen
Gruß Fritz
Wer sich Warez runterlädt wird nicht betroffen sein,
Den Satz lasse ich beim Meißeln weg, zur Sicherheit, weil manche nicht zwischen hoch- runter- left- right unterscheiden können, und es vor allem nicht nur vom Inhalt, sondern auch vom 'Lagerort' der Dateien abhängt, ob man sich für die Kunden interessiert
Wer mehr als 10min täglich online ist, oder sich mit einem Proxyserver, Usenetserver o.ä verbindet, wird sowieso vorsorglich in Untersuchungshaft genommen.
gez. Staatsinwald F
(nebenberuflicher Besitzer einer Filmfirma, eines Plattenlabels und Hauptaktionär diverser namhafter Sofwarefirmen
sledge0303
28.12.07, 14:05
Zitat von
wIzArD
Ah das ist doch mal ne Aussage.
Thx
Aber denke daran: es ist nur eine grobe Beschreibung und einiges wurde mit Absicht nicht erwähnt. Der Betreiber von Online- / Telekommunikationsdiensten muss sich selbst um die gesetzlichen Grundlagen für den ordnungsgemäßen Betriebs erkundigen. Das Gesetz ist schwammig formuliert und vieler seits auslegbar - sowohl für die eine sowie die andere Seite.
Es können auch neue Beschränkungen und Auflagen festgelegt werden für die Betreiber. Es liegt auch am Angebot der Dienste.
Selbst Polizei und Staatsanwaltschaft wiegen sich im Rahmen des möglichen/erlaubten nicht immer auf der sicheren Seite - sprich vieles hängt von den Ermittlungsmethoden ab. Auf jeden Fall ist immer ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen, falls man im Rahmen von Ermittlungen gegen sich und seinem Dienstleistungsangebot betroffen sein sollte.
Um ehrlich zu sein, sollte man diesem Quatsch nicht zu viel Bedeutung zumessen. Erstens ist es schon Gang und Gebe mit der Vorratsdatenspeicherung (offiziell bis zu 80 Tagen bei T-Offline usw) und zweitens würde es immer Mittel und Wege geben dieses zu umgehen. Daher ist der Sinn der Vorratsdatenspeicherung im Ansatz nicht verkehrt, doch in der Umsetzung, relativ gesehen, nahezu unmöglich.
Ah das ist doch mal ne Aussage.
Thx
sledge0303
28.12.07, 09:52
Hallo,
nur mal als Kurzinformation wer mitloggen muss.
Verpflichtung besteht für
1. ISP (Alice, Arcor, Telekom etc)
2. Personen die einen öffentlichen Maildienst anbieten (Hotmail Freenet etc)
3. sogenannte 1-Click-Hoster (Rapidshare etc)
4. Telekommunikationsanbieter (O2, E-Plus etc), darunter fallen
4a. Funkverbindungen mit Zielrufnummer
4b. WAP und Internetdienste
4c. SMS Dienstleistungen
5. Betreiber von Usenet Server
...
...
Die Daten müssen mindestens 180 Tage gespeichert werden.
Nehmen wir als Beispiel einen in den USA beheimateten Usenet Betreiber. Eine bekannte Person befindet sich im dringenden Tatverdacht der Verbreitung von Gewaltvideos. Es werden Beweismittel für die Verfolgung und Aufklärung benötigt.
Bei Staaten mit Rechtshilfeabkommen geht das einfach und unkompliziert. Die Behörde in Deutschland wendet sich an das 'Cyber Smuggling Center' - einer Unterorganisation des US Zoll. Über diese fordert man sich von dem Usenetbetreiber vor Ort alle Daten ein, die in dem Zusammenhang des Delikts stehen. Anmerkung: auch in anderen Staaten werden fleissig Daten gesammelt und geloggt.
Die US Behörden schicken die gesammelten Daten an die deutschen Behörden. Von nun an kommen die Daten aus der 'Vorratsdatenspeicherung' ins Spiel.
Es wird ein Beschluss beim Amtsgericht erwirkt und der ISP wird verpflichtet, die gespeicherten Daten der letzten 6 Monate über diesen Kunden / Tatverdächtigen auszuhändigen.
Findet eine Übereinstimmung der Verbindungen mit den Daten des ISP und den Informationen der US Behörde überein, wird der Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben.
So nehmen je nach Schwere der Tat die Dinge ihren lauf...
Bei Ermittlung gegen Unbekannt ist die Vorgehensweise ähnlich.
Wer sich Warez runterlädt wird nicht betroffen sein, es geht viel mehr um (leider) populäre Straftaten wie Kinderpornografie, Verbreitung indizierter Gewaltvideos / Schriften , Verherrlichung von Gewalt durch 3. Personen mit sog. Schulhofvideos wo Mitschüler fast tot geprügelt werden und außenstehende mit dem Handy alles filmen um es ins Netz zu stellen...)
Der Deckmantel für die Maßnahme 'Vorratsdatenspeicherung' soll die Antiterror Geschichte sein, was absolut quatsch ist. Mit diesen 'Maßnahmen' wird man nicht einen einzigen Al Kaida Terroristen kriegen, sondern sind darauf aus den dummen Kleinkriminellen aus dem Verkehr zu ziehen. Jedenfalls wird sich nicht viel ändern für diese Personengruppen bei der Ausführung ihrer Taten.
Hi,
wir müssen zwar nichts mitloggen, aber die Logs des ISP sind für eine Strafverfolgung eigentlich auch ausreichend.
Mathias
Zitat von
stefan29
Das ist korrekt.
Wie das genau aussieht und in der Praxis umgesetzt wird, kann uns sicherlich am besten ein OVH Mitarbeiter mitteilen.
Gruß
Naja praktisch gesehen isses so das die ISP ja scho längst loggen müssen.
was sich jetzt geändert hat ist die dauer und die zugriffsrechte, so können nun geheimdienste ohne richterlichen beschluss auf die daten zugreifen.
die kripo wenn es sich um ein verbrechen handelt was mit telekommunikationsmitteln begangen worden ist.
naja da ich bei sowas sehr beniebel und ich nich will das die überhaupt iwas über mich auf diese wege erfahren, werde ich auf jeden fall die tage auf einem ausländischen hoster einen proxy installieren und dort meinen gesamten traffic laufen lassen.
Zitat von
schwarzlicht
Es geht doch vielmehr darum das die Anbieter von Telefon, Handy & DSL die Verbindungsdaten 6 Monate speichern müssen, also wer wann mit welcher IP online war, wer mit wem von wo und zu welcher Zeit telefoniert hat.
Richtig, dabei heisst es ja im Entwurf das "Telekommunikationsanbieter" betroffen sind. Ist halt die Frage ob diese Definition auch auf Hoster/Houser fällt.
Ich geh mal von einem "nein" aus ^^
Aber was nich is kann ja noch werden, die werden sich bestimmt noch mehr schwachsinn einfallen lassen.
schwarzlicht
27.12.07, 19:56
Ich denke mal das OVH nicht mitloggen muss wer sich wann mit Deinem Server verbindet.
Solltest Du das Mail System von OVH nutzen, könnte es sein das OVH mitloggen muss, aber wenn Du Deinen eigenen MailServer betreibst kann OVH doch nicht mitloggen von wem Du welche Mails bekommst.
Es geht doch vielmehr darum das die Anbieter von Telefon, Handy & DSL die Verbindungsdaten 6 Monate speichern müssen, also wer wann mit welcher IP online war, wer mit wem von wo und zu welcher Zeit telefoniert hat.
Zitat von
wIzArD
Ich würde mal sagen JA da ovh als deutsches Unternehmen und als GmbH fungiert.
Das ist korrekt.
Wie das genau aussieht und in der Praxis umgesetzt wird, kann uns sicherlich am besten ein OVH Mitarbeiter mitteilen.
Gruß
So ich bring jez mal den Stein ins rollen und übertrage mal die Diskussion vom heise forum auf dieses hier.
Was mich interessiert und was mir noch nich so ganz aus den ganzen News hervorging. Sind Housing und Hoster auch davon betroffen? Sind diese jetzt auch verpflichtet 6 Monate zu loggen?
Bisher habe ich nämlich nur was von Telekommunikationsanbieter gehört... Mir ist nur noch nicht ganz klar ob ein Hoster/Houser auch darunter fällt.
Wenn Hoster verpflichtet sind zu loggen würde mich interessieren ob ovh auch darunter fällt, da die Server ja in Frankreich stehen?!
Ich würde mal sagen JA da ovh als deutsches Unternehmen und als GmbH fungiert.
Weiss da jemand mehr?
Wer nicht weiss worums geht:
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